Prinzipiell ja. Das Gericht prüft diese Möglichkeit aber immer anhand des Einzelfalles. Wir, als staatlich anerkannte Schuldenberatung, helfen Ihnen gerne dabei die Voraussetzungen und Anforderungen zu prüfen.
– Kann ich als arbeitslose Person oder Person ohne Erwerbseinkommen in Privatkonkurs gehen?
Prinzipiell ja. Das Gericht prüft diese Möglichkeit aber immer anhand des Einzelfalles. Wir, als staatlich anerkannte Schuldenberatung, helfen Ihnen gerne dabei die Voraussetzungen und Anforderungen zu prüfen.